Gegen Bodenspekulation sind viele. Doch solange der Boden die Rolle des sicheren Hafens für im Überfluss vorhandenes Kapital behält, helfen auch Regulierungen wenig. Die beliebige Verfügungsgewalt (die freie Verkäuflichkeit) muss abgelöst werden durch ein Nutzungseigentum. Eine Art von Nutzungseigentum kennen wir bereits im Baurecht (Erbbaurecht): Der Nutzer erwirbt alle Boden-Nutzungsrechte, aber nicht das Recht des Verkaufs. In der Form eines Baurechtszinses zahlt er eine Nutzungsgebühr. Während das Baurecht für eine bestimmte Frist (früher oft 99 Jahre, heute wesentlich kürzer) erworben wird, ist das Nutzungseigentum an die Nutzung gebunden. Um etwas für die Umsetzung dieser Idee zu tun, gründeten die CoOpera-Gründer am 15. Januar 1993 die Stiftung für Nutzungseigentum am Boden. Die Stiftung verwaltet durch Schenkung oder Kauf erworbene Grundstücke.